Re-Vital Mobile Fachkrankenpflege u. Seniorenbetreuung A. Weidler
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Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

Pflegegrad 1:

 

Patienten, die noch weitgehend selbstständig und geringfügig pflegebedürftig sind haben stehen monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsgeld, sowie 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu.

(Weitere Informationen finden Sie hier.)

 

Pflegegrad 2:

 

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 90 Minuten betragen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 698 Euro pro Monat. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 316 Euro pro Monat.

Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung. Zusätzlich stehen Ihnen zur Betreuungsleistungen nach §45b 125 Euro monatlich zur Verfügung, sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

(Weitere Informationen finden Sie hier.)

 

Pflegegrad 3:

 

Personen, die täglich Unterstützung bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche im Haushalt benötigen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 1.298 Euro pro Monat.

Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 545 Euro pro Monat.

Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung. Zusätzlich stehen Ihnen zur Betreuungsleistungen nach §45b 125 Euro monatlich zur Verfügung, sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

(Weitere Informationen finden Sie hier.)

 

Pflegegrad 4:

 

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.612 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 728 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich. Zusätzlich stehen Ihnen zur Betreuungsleistungen nach §45b 125 Euro monatlich zur Verfügung, sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

(Weitere Informationen finden Sie hier.)

 

Pflegegrad 5:

 

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. 

 

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1.995 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.Zusätzlich stehen Ihnen zur Betreuungsleistungen nach §45b 125 Euro monatlich zur Verfügung, sowie 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

 

Verhinderungspflege (bei Krankheit oder Urlaub) bis zu 1.612 Euro max. 4 Wochen  pro Kalenderjahr oder Stundenweise abgerufen werden. Zudem kann diese um die Hälfte der Kurzzeitpflege (804 Euro) im Jahr ergänzt werden.

(Weitere Informationen finden Sie hier.)

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

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Bürozeiten Mo.- Fr. 8.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

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